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Korrektur von Sozialversicherungsmeldungen - warum wir Ihre Zustimmung brauchen Ihr Arbeitgeber hat eine Sozialversicherungsmeldung (DEÜV-Meldung) fehlerhaft an uns übermittelt? Bevor wir sie korrigieren können, brauchen wir aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 01.01.26 Ihre Zustimmung. 
Was ist eine DEÜV-Meldung? Meldungen zur Sozialversicherung, auch DEÜV-Meldungen genannt, sind gesetzlich vorgeschriebene Meldungen, die Ihr Arbeitgeber an Ihre Krankenkasse abgeben muss. Darin steht zum Beispiel, wann Sie in einem Unternehmen anfangen oder aufhören und welches sozialversicherungspflichtige Entgelt Sie pro Jahr erhalten haben. Wir leiten diese Daten  an die Renten- oder Arbeitslosenversicherung weiter, damit Ihre Versicherungszeiten und Ansprüche korrekt ermittelt werden können.  DEÜV-Meldungen laufen normalerweise im Hintergrund zwischen Arbeitgebern und Krankenkasse, deshalb hatten Sie bisher keinen Kontakt damit.Wieso braucht es jetzt meine Zustimmung? Durch eine Gesetzesänderung zum 01.01.2026 dürfen wir bestimmte fehlerhafte Meldungen nur in Ausnahmefällen korrigieren - und nur wennIhr Arbeitgeber von uns mehrfach zur Korrektur aufgefordert wurde,dies nicht erledigt  hat und Sie der Korrektur ausdrücklich schriftlich zustimmen.Mit Ihrer Zustimmung sorgen Sie dafür, dass Ihre Daten richtig gespeichert werden. Ohne Ihre Zustimmung bleibt die fehlerhafte Meldung bestehen. Warum schreibt mich die TK an und was hat das mit meiner Rente zu tun?Wir schreiben Sie an, weil ein Fehler in einer Arbeitgebermeldung Ihre gespeicherten Versicherungszeiten und damit später auch Ihre Ansprüche zum Beispiel auf Rente oder Arbeitslosengeld betreffen kann. Mit der Korrektur sorgen wir dafür, dass Ihre Daten so gespeichert werden, wie Sie tatsächlich gearbeitet haben. Wichtig zu wissen: Das vom Arbeitgeber angegebene Entgelt dürfen wir in keinem Fall verändern.Wie geht es weiter, wenn ich der Korrektur zustimme?Wenn Sie zustimmen, korrigieren wir die Meldung für Sie, leiten die richtigen Daten weiter und das Thema ist für Sie erledigt. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreiche Änderung. Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin unverändert bestehen.Und wenn ich nicht zustimme?Dann bleibt die fehlerhafte Meldung so bestehen und Sie müssen sich selbst um die Korrektur der unvollständigen oder falschen Daten kümmern. Spätestens, wenn diese Informationen für die Berechnung von gegebenenfalls Arbeitslosengeld oder Ihrer Rente benötigt werden wird das erforderlich.
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