Ihr Beitrag hängt vor allem von Ihrem Einkommen und unseren Beitragssätzen ab. Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Beitrag leicht errechnen.
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Stellen Sie einfach einen Antrag auf Mitgliedschaft.
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Ihr Beitrag als Beschäftigte setzt sich aus dem Beitrag zur Krankenversicherung und aus dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen. Lesen Sie hier, welche Besonderheiten es bei der Beitragszahlung gibt.
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Informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber einfach, dass Sie bei der TK versichert sind. Eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform ist nicht mehr notwendig.
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Eine Rückkehr von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Zum Beispiel, wenn Sie als Arbeitnehmer:in mehr als 603 Euro, aber maximal 6.450 Euro Arbeitsentgelt pro Monat verdienen.
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Das hängt davon ab, wie Sie bisher versichert sind und wie lange Sie unbezahlten Urlaub nehmen.
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Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie, neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,8 Prozent.
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Nein, wenn Sie in dieser Zeit kein Einkommen haben. Es sei denn, Sie arbeiten in Teilzeit. Dann zahlen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Beiträge, die auf das Gehalt für die Teilzeitstelle anfallen. Es gibt aber eine Ausnahme:
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Informieren Sie Ihre Arbeitgeber über alle Ihre Beschäftigungsverhältnisse. Dazu sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet.
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In der Regel brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen. Wenn Sie einen Minijob haben und nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienen, brauchen Sie für dieses Einkommen keine Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung zu zahlen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie mehrere Minijobs haben.
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Wenn Sie einen nahen Angehörigen wie zum Beispiel den Ehepartner, die Eltern oder ein Kind zu Hause pflegen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Seit Januar 2015 haben Sie sogar Anspruch auf die bezahlte Pflegezeit. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
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Bekommen Sie in Ihrem Freiwilligendienst Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe, werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Beiträge müssen Sie aber nicht zahlen. Denn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett für Sie.
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Ihr Arbeitgeber muss uns diese Angaben übermitteln. Das erfolgt elektronisch über sein Abrechnungsprogramm. Wir bestätigen dann die Daten. Ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung danach direkt ausdrucken und Ihnen aushändigen.
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