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Versichert als Künstler oder Publizist Selbstständige Künstler:innen, Publizistinnen und Publizisten können sich über die Künstlersozialkasse bei der TK kranken- und pflegeversichern.
Häufige Fragen
Diese Frage prüft die Künstlersozialkasse (KSK). Bitte melden Sie sich für eine abschließende Antwort direkt dort.
Vollständige Antwort
Für Künstlerinnen und Künstler sowie für Publizisten und Publizistinnen gilt im Jahr 2026 der TK-Beitragssatz für die Krankenversicherung in Höhe von 17,29 Prozent. Darin ist der Zusatzbeitragssatz der TK von 2,69 Prozent bereits enthalten. Die Künstlersozialkasse übernimmt davon die Hälfte, also 8,645 Prozent.
Vollständige Antwort
Sie zahlen Ihre Beiträge für die TK an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse stockt Ihre Beiträge um fast die Hälfte auf und überweist sie zusammen mit ihrem eigenen Anteil direkt an den Gesundheitsfonds - sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse führt in ähnlicher Form auch Ihre Beiträge an die Rentenversicherung ab.
 
Vollständige Antwort
Beitragsbescheinigungen erhalten Sie direkt bei der Künstlersozialkasse. Die TK kann Ihnen keine Beitragsbescheinigung ausstellen.
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Ja. Denn wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, sind Sie auch versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie sich wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern können. Gegenüber Ihrer privaten Versicherung haben Sie in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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