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Wie hoch ist der Beitrag für Azubis?
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden aus Ihrem Auszubildenden-Gehalt berechnet. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge.Für die Krankenversicherung zahlen Sie von einem Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent 7,3 Prozent und Ihr Arbeitgeber ebenfalls 7,3 Prozent. Darüber hinaus zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Bei der TK sind dies im Jahr 20262,69 Prozent, also jeweils 1,345 Prozent.Außerdem fällt ein Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 3,6 Prozent an. Sind Sie schon 23 Jahre alt oder älter und haben keine Kinder, zahlen Sie für die Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent, also insgesamt 4,2 Prozent. Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitrag noch weiter reduzieren. Mehr zum Thema: Beiträge zur Pflegeversicherung
Sie können Ihren Beitrag ganz einfach mit dem Beitragsrechner ermitteln: Beitragsrechner
Wichtig: Verdienen Sie nicht mehr als 325 Euro brutto monatlich, zahlt Ihr Arbeitgeber die gesamten Beiträge. Dann entstehen Ihnen keine Krankenversicherungskosten.
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