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Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als Selbstständige A1-Bescheinigung für Selbstständige
A1-Bescheinigung für Selbstständige Wenn Sie im europäischen Ausland arbeiten, weisen Sie mit der Bescheinigung A1 nach, dass Sie über das Heimatland sozialversichert sind. Sie müssen dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Fragen zur A1-Bescheinigung
Sie arbeiten im Rahmen Ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit vorübergehend in einem anderen Staat der EU, der EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich? Dann beantragen Sie oder Ihre Steuerberatung bitte die Entsendebescheinigung elektronisch über das sogenannte SV-Meldeportal. Die Bescheinigung finden Sie nach drei Werktagen in Ihrem Postfach im sv.net.
Vollständige Antwort
Ja. Selbstständige brauchen die A1-Bescheinigung bei allen Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreiches.
Vollständige Antwort
Für die Zeit der Auslandstätigkeit gelten in der Regel die Rechtsvorschriften des Auslands. Unter bestimmten Umständen kann allerdings über eine sogenannte Ausnahmevereinbarung vereinbart werden, dass weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Den Antrag können Sie formlos beim GKV-Spitzenverband, DVKA, stellen. Es gibt keine genauen Vorgaben, jedoch sollte eine Begründung in jedem Fall enthalten sein. Details erfahren Sie auf der Webseite der DVKA.
Vollständige Antwort
Die meisten Länder haben geregelt, dass für Drittstaatsangehörige eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann (Verordnung (EU) 1231/2010).
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