StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageVersichert als SelbstständigeA1-Bescheinigung für Selbstständige
A1-Bescheinigung für SelbstständigeWenn Sie im europäischen Ausland arbeiten, weisen Sie mit der Bescheinigung A1 nach, dass Sie über das Heimatland sozialversichert sind. Sie müssen dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Fragen zur A1-Bescheinigung
Wenn Sie im Rahmen Ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit vorübergehend in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich tätig sind, beantragen Sie oder Ihre Steuerberatung bitte die Entsendebescheinigung selbst. Der Antrag erfolgt elektronisch über das sogenannte SV-Meldeportal.
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Sofern alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie die elektronisch beantragte Bescheinigung innerhalb von drei Arbeitstagen. Sie finden die Bescheinigung in Ihrem Postfach in sv.net.
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Ja. Selbstständige brauchen die A1-Bescheinigung bei allen Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreiches.
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Für die Zeit der Auslandstätigkeit gelten in der Regel die Rechtsvorschriften des Auslands. Unter bestimmten Umständen kann allerdings über eine sogenannte Ausnahmevereinbarung vereinbart werden, dass weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Den Antrag können Sie formlos beim GKV-Spitzenverband, DVKA, stellen. Es gibt keine genauen Vorgaben, jedoch sollte eine Begründung in jedem Fall enthalten sein. Details erfahren Sie auf der Webseite der DVKA.
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Die meisten Länder haben geregelt, dass für Drittstaatsangehörige eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann (Verordnung (EU) 1231/2010).
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