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Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als Selbstständige Beitragssätze für Selbstständige Wie hoch sind die Mindest- und Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige?
Wie hoch sind die Mindest- und Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige? Das hängt davon ab, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind und ob Sie einen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen müssen. Einen Überblick gibt Ihnen die folgende Tabelle im Artikel.
Übersicht Beitragssätze und Mindest- und Höchstbeiträge für Selbstständige im Jahr 2026
 Krankenversicherungmit Anspruch auf KrankengeldKrankenversicherungohne Anspruch auf KrankengeldPflegeversicherung ohne ZuschlagPflegeversicherung mit Zuschlag
Beitragssätze17,29 %*16,69 %*3,6 %**4,2 %*** 
Beitragspflichtige Einnahmen pro Monatmonatliche Beiträge****monatliche Beiträge****monatliche Beiträge****monatliche Beiträge****
Höchstens 5.812,501.004,98970,12209,25 €244,13 €
Mindestens 1.318,33227,94220,0347,46 €55,37 €
* Inklusive TK-Zusatzbeitrag von 2,69 Prozent (2026)
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung
*** Den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozent zahlen Kinderlose ab 23 Jahren
**** Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (2,69 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.
Wie kommen die Mindestbeiträge zustande?Die Mindestbeiträge errechnen sich aus den "Mindesteinnahmen". Dieses Einkommen wird für die Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte zugrunde gelegt - selbst wenn sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Wie errechnen sich die Höchstbeiträge?Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Nur aus diesem Einkommen werden Beiträge berechnet, alle Einkommen darüber hinaus sind beitragsfrei. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat oder bei 69.750 Euro im Jahr.Wann muss ich den Höchstbeitrag zahlen?Den Höchstbetrag zahlen Sie, wenn Sie 2026 ein Einkommen von 69.750 Euro oder mehr haben oder wenn Sie uns nicht nachweisen, dass Ihr Einkommen niedriger ist. Als Selbstständige:r brauchen Sie uns Ihr Einkommen nicht nachzuweisen. Dann berechnen wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist. Achtung: Das gilt nicht, wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge erhalten. Dann brauchen wir weiterhin Ihren Einkommensteuerbescheid. Verdienen Sie weniger, lohnt es sich also für Sie, wenn Sie uns Ihr Einkommen nachweisen. War diese Information hilfreich? 
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