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Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als Selbstständige Wie weise ich mein Einkommen als hauptberuflich Selbstständige:r nach?
Wie weise ich mein Einkommen als hauptberuflich Selbstständige:r nach? Ihr Einkommen können Sie uns in der Regel mit einer vollständigen Kopie Ihres aktuellen Einkommensteuerbescheids nachweisen. Für die meisten Einkommensarten haben wir die gleichen Kriterien wie die Steuerbehörde.
Schnellzugriff Nachricht an die TK
Sobald Sie den Steuerbescheid erhalten, laden Sie uns diesen doch einfach über "Meine TK" oder über die TK-App online hoch, Stichwort "Einkommensteuerbescheid". So vermeiden Sie größere Nachzahlungen.Alternativ senden Sie ihn bitte an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse, 20901 Hamburg Bei der Beitragsberechnung berücksichtigen wir Ihr Einkommen ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Ihr Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde - auch rückwirkend. Existenzgründerinnen und -gründerWenn Sie noch keinen Einkommensteuerbescheid für Ihre selbstständige Tätigkeit haben, können Sie Ihr Einkommen zunächst auch schätzen. Wir berechnen Ihren Beitrag dann vorläufig aufgrund Ihrer Schätzung. Liegt später Ihr Einkommensteuerbescheid vor, berechnen wir die Beiträge neu und Sie erhalten eine Rückzahlung oder müssen Beiträge nachzahlen. Sie sollten daher Ihr Einkommen so realistisch wie möglich schätzen. Mehr dazu finden Sie unter folgendem Link: Einkommen nachweisen und berechnen Nachweis nicht zwingend nötigWenn Sie selbstständig sind, können Sie grundsätzlich darauf verzichten, uns Ihr Einkommen nachzuweisen. Dann berechnen wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist. Ein Einkommensnachweis ist nur erforderlich, falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge erhalten.Haben Sie ein geringeres Gesamteinkommen als 69.750 Euro im Jahr 2026, können wir Ihren Beitrag verringern, wenn Sie dies möchten. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns Ihr Einkommen nachweisen. Wir schreiben Sie anschließend einmal jährlich an und bitten Sie um einen aktuellen Einkommensnachweis. Wenn sich Ihr Einkommen unterjährig ändert, informieren Sie uns bitte auch zwischendurch über die Änderungen.Mehr zu diesem Thema und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, damit wir Ihren Beitrag anpassen können, finden Sie unter: Einkommen nachweisen und berechnen  
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