StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageGut versichert im StudiumJob und Praktikum im StudiumIch arbeite neben dem Studium. Wie muss ich mich krankenversichern?
Ich arbeite neben dem Studium. Wie muss ich mich krankenversichern?
Solange Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmen, bleiben Sie als Studentin oder Student versichert, auch wenn Sie nebenher arbeiten. Es gibt jedoch unterschiedliche Beschäftigungen.MinijobSie dürfen monatlich bis 603 Euro verdienen - egal, wie viele Stunden Sie arbeiten.
Noch nicht bei der TK versichert?Hier erfahren Sie alles über die Vorteile einer Mitgliedschaft für Studierende.
Kurzfristige BeschäftigungDer Job ist von vornherein auf höchstens drei Monate (70 Arbeitstage) im Jahr befristet. Wenn Sie eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, bleiben Sie also als Student versichert.Werkstudentinnen/WerkstudentenEs ist egal, wie viel Sie verdienen, sofern die nachfolgenden Regelungen beachtet werden:Sie arbeiten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.Wird die 20-Wochenstunden-Grenze durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) überschritten, ist folgendes zu berücksichtigen:Sie befinden sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis und sind im Laufe eines Jahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden beschäftigt.Haben Sie mehrere Jobs? Dann rechnen wir diese zusammen, um zu prüfen, ob Sie sich zum Studierendentarif versichern können. Wenden Sie sich an das TK-ServiceTeam, Telefon 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).PraktikumAusführliche Informationen: Praktika während des Studiums Nebenberufliche SelbstständigkeitAuch hier muss das Studium überwiegen und die selbstständige Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sein.FamilienversicherungAls Studentin oder Student können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch familienversichert sein. Dafür müssen Sie zum Beispiel Einkommensgrenzen beachten.RentenversicherungsbeitragAbhängig von Ihrer Beschäftigung können Beiträge zur Rentenversicherung anfallen - diese führt Ihr Arbeitgeber für Sie ab.
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