You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Gut versichert im Studium Häufige Fragen für Studierende Ich bin privat versichert und fange an zu studieren. Kann ich mich bei der TK versichern?
Ich bin privat versichert und fange an zu studieren. Kann ich mich bei der TK versichern? Ja, das können Sie. Vorausgesetzt Sie schreiben sich für ein Bachelorstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ein und haben das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet. Einen Mitgliedschaftsantrag finden Sie unter folgendem Link:
Als Studentin oder Student sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Wenn Sie auch während des Studiums privat versichert bleiben wollen, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag bei uns stellen. Dafür benötigen wir einen Nachweis über Ihre anderweitige Krankenversicherung.
Entscheidung ein für alle MalDie Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht können Sie nicht rückgängig machen. So lange Sie studieren, können Sie dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.  
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.