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Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Gut versichert im Studium Häufige Fragen für Studierende Wie wird der Krankenkassenbeitrag für Studierende berechnet?
Wie wird der Krankenkassenbeitrag für Studierende berechnet? Egal ob man selbst BAföG bekommt oder nicht - der Studierenden-Tarif richtet sich nach dem gesetzlichen BAföG-Bedarfssatz und den aktuell gültigen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Krankenkassen müssen sich daran halten.
Das hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht steigen, egal wie viel verdient wird.
 
Ändert sich der BAföG-Bedarfssatz, ändert sich auch der Studierenden-Tarif bei allen Krankenkassen.

So setzt sich der Studierenden-Beitrag zusammen
Bestandteile des Studenten-BeitragsMonatlicher Betrag ab 01.01.2025
Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent*87,38  Euro
Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 2,45 Prozent*20,95 Euro
Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt)abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder
bis 23 Jahre ohne Kind, 3,6 Prozent*30,78 Euro
ab 23 Jahre ohne Kind, 4,2 Prozent*35,91 Euro
mit mindestens 1 Kind, 3,6 Prozent*30,78 Euro
mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,35 Prozent*28,64 Euro
mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 3,1 Prozent*26,51 Euro
mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,85 Prozent*24,37 Euro
mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,6 Prozent*22,23 Euro
* des BAföG-Bedarfssatzes von 855 Euro ab 01.10.24
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