Als erstes wird geprüft, ob eine kostenlose Familienversicherung möglich ist. Wenn nicht, gibt es die studentische Krankenversicherung (KVdS) mit dem günstigen Studierenden-Tarif. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, kommt unter Umständen auch eine freiwillige Versicherung in Frage. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das TK-ServiceTeam unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr).
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Zwischen 130,56 und 144,24 Euro im Monat. Dieser Beitrag unterscheidet sich kaum bei den Krankenkassen. Allerdings haben wir unsere Leistungen und Services perfekt auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten.
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Die Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
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Ab dem 25. Geburtstag müssen sich die meisten Studierenden selbst krankenversichern. Bevor Ihre Familienversicherung endet, erhalten Sie von uns rechtzeitig ein Schreiben mit dem Sie Ihre Mitgliedschaft beantragen können.
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Die Versicherung zum Studierenden-Tarif endet mit Ablauf des Semesters in dem oder zu dem Sie exmatrikuliert werden, spätestens jedoch mit Ablauf des Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.
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Es kommt darauf an, in welchem Land Sie studieren möchten.
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Die Europäische Krankenversicherungskarte - kurz EHIC - können Sie in den meisten europäischen Ländern nutzen. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer TK-Gesundheitskarte. Wir haben für Sie eine Länder-Übersicht zusammengestellt:
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Grundsätzlich können Sie wählen, zu welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie gehen möchten.Sie können sich mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und Ihrem Personalausweis oder Reisepass direkt an eine Praxis vor Ort wenden. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer TK-Gesundheitskarte.
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Ja, es gibt einige Länder und Regionen, in denen die EHIC nicht gilt. Ist Ihr Reiseziel nicht in unserer Übersicht aufgelistet, können Sie die EHIC dort nicht nutzen.
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Sie kommen aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland? Dann sind Sie in der Regel bereits über Ihr Heimatland versichert. Für Ihre Einschreibung an einer Hochschule/Universität in Deutschland benötigt diese eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Meldung können wir für Sie veranlassen. Laden Sie online einfach ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) mit den nötigen Daten hoch.
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Teilnehmer dualer Studiengänge sind als Arbeitnehmende versicherungspflichtig. Das bedeutet unter anderem, dass Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung anfallen. Die Beiträge führt Ihr Arbeitgeber zusammen mit seinem Anteil für Sie ab.
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Es kommt darauf an, was Sie nach Ihrer Exmatrikulation machen. Grundsätzlich sind Sie bis zum Ende des Semesters noch als Studentin oder Student versichert, auch wenn Sie ihren Abschluss früher machen oder Sie keine Vorlesungen mehr haben.
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Erfolgt die Promotion noch vor Abschluss des Master- oder Diplomstudiengangs oder des Staatsexamens, ist eine Mitgliedschaft in der studentischen Pflichtversicherung (KVdS) möglich. Promovieren Sie erst danach, ist eine Mitgliedschaft in der KVdS nicht möglich. Die Mitgliedschaft erfolgt dann im Rahmen einer freiwilligen Versicherung.
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