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Arbeiten während der RenteViele Menschen arbeiten weiter, wenn sie bereits in Rente sind. Bezüglich Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt es dabei einige Dinge zu beachten. Antworten auf die häufigsten Fragen dazu finden Sie hier.
Häufige Fragen
Nur wenn Sie eine selbstständige Arbeit als Rentner oder Rentnerin haben, sonst nicht. Wenn Sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, informiert uns Ihr Arbeitgeber.
Vollständige Antwort
Nein. Das Finanzamt übermittelt uns diese Daten zu Ihrem Einkommen nicht automatisch. Damit wir Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung richtig berechnen können, brauchen wir die Angaben von Ihnen. Daher müssen wir Sie fragen, welche Einkommen Sie neben der Rente haben. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Vollständige Antwort
Das hängt von der Art der Berufstätigkeit ab. Wenn Sie einen Minijob haben, zahlen Sie keine Krankenkassenbeiträge. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie aus Ihren Erträgen Beiträge zahlen. Das müssen Sie auch, wenn Sie angestellt sind.
Vollständige Antwort
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