You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Krankenversichert in der Rente Arbeiten während der Rente Ich habe eine Arbeit als Rentner oder Rentnerin aufgenommen. Muss ich die TK darüber informieren?
Ich habe eine Arbeit als Rentner oder Rentnerin aufgenommen. Muss ich die TK darüber informieren? Nur wenn Sie eine selbstständige Arbeit als Rentner oder Rentnerin haben, sonst nicht. Wenn Sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, informiert uns Ihr Arbeitgeber. 
Sie haben Einkommen aus einer Selbstständigkeit? Laden Sie dafür einfach Ihren aktuellen Einkommensteuerbescheid oder den Vorauszahlungsbescheid unter Meine TK  oder die TK-App hoch. Wir berechnen dann Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung neu. Wenn Sie freiwillig versichert sind, müssen Sie uns auch mitteilen, wenn Sie einen Minijob haben. Daraus zahlen Sie nur Beiträge zur Pflegeversicherung, nicht zur Krankenversicherung.
 
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.