StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageKrankenversichert in der RenteArbeiten während der RenteIch arbeite während der Rente. Muss ich aus meinem Arbeitseinkommen Beiträge zahlen?
Ich arbeite während der Rente. Muss ich aus meinem Arbeitseinkommen Beiträge zahlen?
Das hängt von der Art der Berufstätigkeit ab. Wenn Sie einen Minijob haben, zahlen Sie keine Krankenkassenbeiträge. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie aus Ihren Erträgen Beiträge zahlen. Das müssen Sie auch, wenn Sie angestellt sind.Ich habe einen MinijobEin Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Sie höchstens603 Euro im Monat verdienen. In der Regel brauchen Sie daraus keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Ausnahme: Sie sind freiwillig versichert . Dann zahlen Sie aus dem Minijob Beiträge zur Pflegeversicherung, aber nicht zur Krankenversicherung. Ich arbeite selbstständig Dann zahlen Sie aus diesen Einkünften Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung, zusätzlich zu Ihren Beiträgen aus der Rente. Bitte sagen Sie uns deshalb Bescheid. Ein Anruf oder eine Nachricht über Meine TK , die TK-App oder an versicherung@tk.de genügt. Ich war schon vor der Rente nebenberuflich selbstständigWenn Sie vor Ihrer Rente aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit keine Beiträge gezahlt haben, ändert sich das jetzt. Bitte geben Sie deshalb Ihre Selbstständigkeit an, wenn wir Sie beim Rentenstart nach Ihren weiteren Einnahmen fragen. Denn jetzt zahlen Sie grundsätzlich auch Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Ich bin während der Rente hauptberuflich selbstständigDas bedeutet, Sie arbeiten mehr als 20 Stunden in der Woche selbstständig oder Sie beschäftigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer. Bitte informieren Sie uns darüber. Denn dann müssen wir prüfen, ob wir Sie freiwillig versichern. Hier erfahren Sie mehr über die Krankenversicherung für Selbstständige .Ich bin angestellt Wenn Sie mehr als 603 Euro im Monat verdienen, zahlen Sie über Ihren Arbeitgeber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür brauchen Sie nichts zu tun. Ihr Arbeitgeber informiert uns über Ihre Arbeit und zahlt die Beiträge aus Ihrem Arbeitsentgelt direkt an uns, genau wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV).BeitragsbemessungsgrenzeMöglicherweise zahlen Sie insgesamt höhere Beiträge als gesetzlich vorgesehen. Das passiert, wenn Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt zusammen mehr als 5.812,50 Euro im Monat betragen (Beitragsbemessungs-Grenze). Einmal im Jahr prüfen wir, ob Sie zu viele Beiträge gezahlt haben. Wenn das auf Sie zutrifft, schreiben wir Ihnen.Übrigens: Wenn Sie als Angestellte oder Angestellter zwischen 603,01 und 2.000 Euro verdienen, haben Sie einen sogenannten Midijob und zahlen geringere Beiträge aus Ihrem Gehalt. Sie liegen im sogenannten Übergangsbereich .Ich bin angestellt und verdiene mehr als 6.450 Euro im MonatWenn Sie monatlich mehr als 6.450 Euro (2026) verdienen, sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin freiwillig krankenversichert. Außerdem liegen Ihre Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze. Das bedeutet unter anderem, dass Sie keine Beiträge mehr aus Ihrer Rente zu zahlen brauchen.Die DRV überweist Ihnen aber trotzdem einen Zuschuss für die eigentlich aus der Rente zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung. Diesen Zuschuss müssen Sie bei der DRV beantragen und an uns weiterleiten.
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