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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Auch als Rentnerin oder Rentner müssen Sie Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Ihre Beiträge hängen von Ihrem Einkommen ab und davon, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die Details dazu erfahren Sie hier.
Häufige Fragen
Sie zahlen Beiträge aus Ihrer Rente von der Deutschen Rentenversicherung, aus Versorgungsbezügen, aus selbstständiger Arbeit und aus ausländischen Renten.
Vollständige Antwort
Der Beitragssatz liegt generell bei 14,6 Prozent plus TK-Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent für die Krankenversicherung. In die Pflegeversicherung zahlen Sie 3,6 Prozent bzw. 4,2 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben. 
Vollständige Antwort
Für ihr Einkommen aus Renten - auch aus Versorgungsbezügen, zum Beispiel Betriebsrenten - zahlen Rentnerinnen und Rentner den gleichen allgemeinen Beitragssatz wie andere Versicherte auch. Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern gibt es jedoch eine Besonderheit.
Vollständige Antwort
Für Pflichtversicherte, die eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) bekommen, gibt es einen monatlichen Freibetrag von 187,25 EUR (Stand: 2025).
Vollständige Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zieht von Ihrer Rente die Pflege- und Krankenkassen-Beiträge ab und überweist sie zusammen mit dem DRV-Anteil. Das gleiche macht die Zahlstelle für Betriebsrenten mit den Beiträgen für Ihre Betriebsrente. Darum müssen Sie sich also nicht kümmern.
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