StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageKrankenversichert in der RenteBeiträge zu Kranken- und PflegeversicherungAus welchen Einnahmen zahle ich in der Rente freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung?
Aus welchen Einnahmen zahle ich in der Rente freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung?
Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlen Sie aus der Rente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und aus allen Ihren weiteren Einkommen. Die Beitragssätze sind generell dieselben wie für PflichtversicherteAus diesen Einnahmen zahlen Sie Beiträge:gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)ausländische gesetzliche Rentensogenannte Versorgungsbezüge, zum BeispielBetriebsrenten,Pensionen,Renten der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (z. B. VBL),Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung (z. B. auch Kapitalleistungen und Kapitalabfindungen) undRenten der Versorgungs-Einrichtungen für besondere Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte oder Architektinnen und ArchitektenEinkünfte aus nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten. Darunter fallen auch steuerpflichtige Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder Beteiligungen.Einkünfte aus Vermietung oder VerpachtungEinkünfte aus KapitalvermögenArbeitsentgelt aus einem Minijob (Ausnahme: Beträgt Ihr Minijob-Gehalt maximal 556 Euro im Monat, zahlen Sie daraus nur Beiträge zur Pflegeversicherung)Alle weiteren Einnahmen, die zum Lebensunterhalt dienen könnenIst Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann nicht gesetzlich, also zum Beispiel privat krankenversichert? Dann zahlen Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge aus ihrem oder seinem Einkommen. Wann muss ich der TK meine Einkommen mitteilen?Sobald Sie freiwillig versichert sind - zum Beispiel mit Rentenbeginn - bekommen Sie eine Einkommensanfrage von uns. Wenn sich Ihr Einkommen ändert, informieren Sie uns bitte immer so schnell wie möglich darüber. Dann brauchen wir keine Beiträge nachzufordern. Denn bei steigenden Einkommen sind wir verpflichtet, Ihre Beiträge auch rückwirkend anzupassen.Wie weise ich meine Einkommen nach?Schicken Sie uns dafür bitte die Unterlagen, aus denen wir die Höhe Ihrer Einkommen ablesen können. Das sind zum Beispiel: eine Kopie Ihres letzten vollständigen Einkommensteuer-Bescheidsfür eine ausländische Rente eine Kopie des Rentenbescheids (Hier finden Sie eine Übersicht über die ausländischen Rentenversicherungs-Träger) Für Ihre gesetzliche Rente der DRV und für Versorgungsbezüge brauchen Sie uns keine Nachweise zu schicken. Diese Informationen erhalten wir direkt von den auszahlenden Stellen.
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