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Wie hoch sind meine Beiträge, wenn ich in der Rente pflichtversichert bin?
Der Beitragssatz liegt generell bei 14,6 Prozent plus TK-Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent für die Krankenversicherung. In die Pflegeversicherung zahlen Sie 3,6 Prozent bzw. 4,2 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben. Schnellzugriff
Beiträge zur Pflegeversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die HälfteFür die Krankenversicherungs-Beiträge aus der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Hälfte. Das tut sie automatisch. Den Beitragsanteil, den Sie selbst zahlen müssen, und den Beitrag zur Pflegeversicherung zieht die DRV von Ihrer Rente ab und überweist sie zusammen mit dem DRV-Beitragsanteil zur Krankenversicherung.Reduzierte Beiträge für ausländische RentenAus ausländischen Renten müssen Sie nur auch die Hälfte der Krankenversicherungs-Beiträge zahlen. Für die Pflegeversicherung zahlen Sie die kompletten Beiträge.Die Beitrags-Bemessungsgrenze ist der HöchstbetragDie sogenannte Beitragsbemessungs-Grenze liegt bei 5.512,50 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Sie für das Einkommen, das diese Grenze übersteigt, keine Beiträge zahlen (Stand: 2025).Untergrenze für geringe EinkommenFür Pflichtversicherte gibt es eine beitragsfreie Untergrenze. Liegen Ihre Versorgungsbezüge und Ihre Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit insgesamt höchstens bei 187,25 Euro im Monat? Dann brauchen Sie dafür keine Beiträge zu zahlen (Stand: 2025).Für bestimmte Betriebsrenten gilt außerdem ein Freibetrag .
Ein Rechenbeispiel:Renate Blume ist als Rentnerin pflichtversichert. Sie hat 2 Kinder über 25 Jahren. Sie bekommt eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung über 900 Euro. Außerdem bekommt sie eine ausländische Rente von 150 Euro und eine Betriebsrente von 180 Euro. In einem Minijob verdient sie monatlich noch 320 Euro dazu. Insgesamt hat sie also Einkünfte über 1550 Euro.Diese Beiträge zahlt sie in die Krankenversicherung: Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitragssatz 2,45 % = 17,05 % DRV-Rente: 900 Euro × 17,05 % = 153,45 Euro Davon zahlt Renate die Hälfte: 76,73 EuroAusländische Rente: 150 Euro × 8,525 % = 12,79 EuroBetriebsrente: Keine KV-Beiträge, keine PV-Beiträge (Rente liegt unterhalt der Untergrenze)Minijob: Keine KV-Beiträge, keine PV-BeiträgeGesamter Krankenversicherungsbeitrag: 89,52 EuroPflegeversicherungsbeitrag: 1.050 Euro x 3,6 % = 37,80 EuroInsgesamt zahlt Renate Blume 127,32 Euro zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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