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Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Krankenversichert in der Rente Optimal auf die Rente vorbereitet Kann ich bei der Techniker versichert bleiben, nachdem ich den Rentenantrag gestellt habe?
Kann ich bei der Techniker versichert bleiben, nachdem ich den Rentenantrag gestellt habe? Ja. In der Regel laufen Ihre Krankenversicherung und Ihre Pflegeversicherung wie gewohnt weiter. Sollte sich etwas ändern für die Zeit vom Rentenantrag bis zum Beginn der Rente, melden wir uns bei Ihnen.
Das Wichtigste auf einen BlickSie bleiben im Ruhestand weiter TK-versichert.Sie bekommen weiterhin alle TK-Leistungen (bis auf Krankengeld)Aus der Rente zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Einkommen werden auch berücksichtigt.
Bis zum Rentenbeginn ändert sich für Sie nichts, wenn Sie bis dahinangestellt oder hauptberuflich selbstständig sind,Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld bekommen oderBeamtin oder Beamter sind.Sobald Ihre Rente bewilligt ist, versichern wir Sie als Rentnerin oder Rentner - auch rückwirkend. Wenn Sie während der Rente arbeiten, gelten andere Regeln. Endet Ihre Beschäftigung oder Ihr Arbeitslosengeld, bevor die Rente beginnt, dann versichern wir Sie als Rentenantragstellerin oder Rentenantragsteller. Sie zahlen dann Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Wie hoch sind meine Beiträge nach dem Rentenantrag?Wenn wir Sie bei uns als Rentenantragstellerin oder Rentenantragsteller versichern, zahlen Sie Beiträge aus allen Ihren Einkünften, wie freiwillig Versicherte . Ihre Beiträge zur Krankenversicherung liegen immer zwischen einem Mindestbeitrag von 220,03 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.004,99 Euro im Monat. Der Beitrag zur  Pflegeversicherung kommt noch dazu. Wenn Ihre Rente rückwirkend beginnt und Sie für einige Zeit zu hohe Beiträge gezahlt haben, zahlen wir Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge natürlich zurück.Ich war bis zum Rentenantrag familienversichertDann versichern wir Sie jetzt als neues Mitglied. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllen, werden Sie beitragsfrei versichert. Auch wenn Sie eine Witwen- oder Witwerrente beantragt haben und die verstorbene Person in der Krankenversicherung der Rentner versichert war, sind Sie beitragsfrei versichert.Nur Einnahmen aus Versorgungsbezügen, ausländischen Renten und aus einer Selbstständigkeit sind beitragspflichtig.Für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen besteht nur dann Beitragspflicht, wenn die monatlichen Einnahmen höher als 197,75 Euro sind.  
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