StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageKrankenversichert in der RenteOptimal auf die Rente vorbereitetKann ich bei der Techniker versichert bleiben, nachdem ich den Rentenantrag gestellt habe?
Kann ich bei der Techniker versichert bleiben, nachdem ich den Rentenantrag gestellt habe?
Ja. In der Regel laufen Ihre Krankenversicherung und Ihre Pflegeversicherung wie gewohnt weiter. Sollte sich etwas ändern für die Zeit vom Rentenantrag bis zum Beginn der Rente, melden wir uns bei Ihnen.
Das Wichtigste auf einen BlickSie bleiben im Ruhestand weiter TK-versichert.Sie bekommen weiterhin alle TK-Leistungen (bis auf Krankengeld)Aus der Rente zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung behält die Beiträge ein. Weitere Einkommen werden auch berücksichtigt.
Bis zum Rentenbeginn ändert sich für Sie nichts, wenn Sie bis dahinangestellt oder hauptberuflich selbstständig sind,Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen oderBeamtin oder Beamter sind.Sobald Ihre Rente bewilligt ist, versichern wir Sie als Rentnerin oder Rentner - auch rückwirkend. Wenn Sie während der Rente arbeiten, gelten andere Regeln. Endet Ihre Beschäftigung oder Ihr Arbeitslosengeld, bevor die Rente beginnt, dann versichern wir Sie als Rentenantragstellerin oder Rentenantragsteller. Sie zahlen dann Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Wie hoch sind meine Beiträge nach dem Rentenantrag?Wenn wir Sie bei uns als Rentenantragstellerin oder Rentenantragsteller versichern, zahlen Sie Beiträge aus allen Ihren Einkünften, wie freiwillig Versicherte . Ihre Beiträge zur Krankenversicherung liegen immer zwischen einem Mindestbeitrag von 205,35 Euro und einem Höchstbeitrag von 906,81 Euro im Monat. Der Beitrag zur Pflegeversicherung kommt noch dazu. Wenn Ihre Rente rückwirkend beginnt und Sie für einige Zeit zu hohe Beiträge gezahlt haben, zahlen wir Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge natürlich zurück.Ich war bis zum Rentenantrag familienversichertDann versichern wir Sie jetzt als neues Mitglied. Bis zum Rentenbeginn zahlen Sie jetzt Beiträge, allerdings nur aus Versorgungsbezügen, ausländischen Renten und aus einer Selbstständigkeit. Darüber hinaus brauchen Sie nichts zu zahlen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllen. Das heißt, Ihr monatliches Gesamteinkommen ist niedriger als 535 Euro (bei einem Minijob niedriger als 556 Euro) und Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau ist Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.Ich habe eine Witwen- oder Witwerrente beantragtWenn Sie nicht schon anders krankenversichert sind (zum Beispiel über Ihren Arbeitgeber), versichern wir Sie nach dem Rentenantrag als neues Mitglied. Bis zum Rentenbeginn zahlen Sie Beiträge, wenn Sie Versorgungsbezüge, eine ausländische Rente oder Einkommen aus einer Selbstständigkeit haben. Wenn Ihr verstorbener Ehemann oder Ihre verstorbene Ehefrau schon als Rentner oder Rentnerin versichert, also in der KVdR, war, brauchen Sie sonst nichts zu zahlen.
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