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Vollmacht erteilenSie möchten jemandem eine Vollmacht für Ihre Anliegen mit der TK ausstellen? Hier finden Sie unseren Online-Service und das passende Formular sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wie kann ich jemandem eine Vollmacht für meine Anliegen mit der TK geben?Vollmacht online erteilenEine Vollmacht können Sie ganz einfach in Ihrem persönlichen Bereich "Meine TK" in der TK-App oder im Web erteilen. Geben Sie in der TK-App "Vollmacht erteilen" in die Suche ein. In der TK-App sind Sie bereits automatisch für diesen Service authentifiziert. Im Web wird zusätzlich zum Login eine SMSTAN abgefragt, die Sie bestätigen müssen. Vollmachten erteilen und verwaltenDiese Infos brauchen wir für eine VollmachtDen genauen Namen und die Adresse Ihrer bevollmächtigten Person. Wenn diese ebenfalls bei der TK versichert ist, können Sie zusätzlich ihre Krankenversicherungsnummer angeben. Das hilft uns, die Person noch sicherer zu identifizieren.Vorlage für eine VollmachtWenn Sie "Meine TK" noch nicht nutzen, können Sie das PDF unten herunterladen. Füllen Sie das Formular aus und schicken es an die Adresse im Dokument zurück. .Damit wir Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten können, füllen Sie bitte nur die angegebenen Felder aus.Wichtig: Bitte unterschreiben Sie das Formular selbst als Person, die die Vollmacht gibt. Eine Unterschrift der Person, die die Vollmacht bekommt, ist nicht gültig.Welche Rechte übertrage ich mit einer Vollmacht?Mit einer Vollmacht berechtigen Sie eine andere Person, in Ihrem Namen mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Das kann dazu führen, dass Sie selbst nicht mehr alle Informationen von uns erhalten.Mit unserem Formular können Sie festlegen, wie viel die Person in Ihrem Namen erledigen So können Sie die Vollmachtnur für Auskünfte,zusätzlich zum Handeln (zum Beispiel Anträge einreichen) oderzudem noch für den gesamten Schriftverkehr erteilen.Auch eine Unterteilung in Kranken- und Pflegeversicherung ist möglich. PostvollmachtBitte beachten Sie: Stellen Sie die Vollmacht für den gesamten Schriftverkehr mit der TK aus, schicken wir alle Briefe an Ihren Bevollmächtigten. Sie selbst bekommen die Briefe nicht mehr zugeschickt. Wenn die bevollmächtigte Person mit Ihnen zusammenwohnt, hat die Postvollmacht keinen praktischen Nutzen und Sie können auf eine solche Vollmacht verzichten.
Sofortige GültigkeitEine Postvollmacht ist keine vorsorgliche Vereinbarung für einen potenziellen Vertretungsfall in der Zukunft. Sie ist sofort (oder zum angegeben Datum auf dem Formular) wirksam und muss aktiv widerrufen werden, wenn Sie selbst wieder mit uns kommunizieren möchten.
Wem kann ich eine Vollmacht geben?Sie können jeder Person eine Vollmacht geben. Das müssen nicht nur Familienmitglieder sein. Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. Wichtig: Bitte bestimmen Sie nur eine Person, die Ihre Post empfangen darf.Die bevollmächtigte Person sollte volljährig sein, damit diese Person Sie auch uneingeschränkt vertreten kann. Die Person sollte mindestens beschränkt geschäftsfähig sein. Wer geschäftsunfähig ist, kann keine wirksamen Willenserklärungen abgeben. Bitte bedenken Sie, ob eine minderjährige Person diese Verantwortung tragen kann. Wie lange ist eine Vollmacht gültig?Eine Vollmacht ist normalerweise zeitlich unbegrenzt gültig, also auch über den Tod hinaus. Sie brauchen dies also nicht extra zu schreiben oder anzukreuzen. Sie gilt so lange, bis eventuelle Erben sie widerrufen. Natürlich können Sie die Vollmacht auch zu Lebzeiten jederzeit beenden.Die Vollmacht gilt normalerweise sofort, wenn sie bei uns ankommt. Sie können aber auch ein späteres Datum festlegen.Wenn Sie nur eine vorübergehende Bevollmächtigung brauchen (zum Beispiel während eines Auslandssemesters), können Sie die Vollmacht direkt befristen. Ansonsten müssen Sie uns nach dieser Zeit einfach mitteilen, dass die Vollmacht nicht mehr gelten soll.
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