Es gibt unterschiedliche Wege, einen Antrag zu stellen. Der schnellste Weg ist über "Meine TK".
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Wenn Sie selbst bei uns versichert sind, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in, Selbstständige:r oder Rentner:in, können Sie verschiedene Angehörige beitragsfrei mitversichern.
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Damit Sie Ehe- oder Lebenspartner und Partnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichern können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2025 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 535 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 556 Euro.
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Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich (zum Beispiel privat) versichert, können Sie gemeinsame Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichern.
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Nein, wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie sich selbst versichern, entweder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, oder als selbstständige Person. Ausnahmen: Ihr Job ist ein Minijob und Sie verdienen maximal 556 Euro im Monat, oder Sie sind vorübergehend geringfügig beschäftigt, etwa als Aushilfe.
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Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Krankenkasse familienversichert sein. Wenn sie noch nicht berufstätig sind, bis zu ihrem 23. Geburtstag. Oder bis zum 25. Geburtstag, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Als erstes wird geprüft, ob eine kostenlose Familienversicherung möglich ist. Wenn nicht, gibt es die studentische Krankenversicherung (KVdS) mit dem günstigen Studierenden-Tarif. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, kommt unter Umständen auch eine freiwillige Versicherung in Frage. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das TK-ServiceTeam unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr).
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Es kommt darauf an, ob Sie während des freiwilligen sozialen Jahres Geld erhalten oder den Dienst unbezahlt leisten.
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Die TK ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung bei der Krankenkasse weiterhin bestehen bleiben kann. Dies geschieht normalerweise einmal im Jahr. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr und bei Ehe- oder Lebenspartner:innen ab 65 Jahren ist die Prüfung nur alle 3 Jahre nötig.
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Ja, bitte informieren Sie uns über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Zum Beispiel, wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert oder wenn sich der Familienstand oder das Einkommen ändert, brauchen wir diese Informationen.
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