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Ich möchte den Arzt oder die Ärztin wechseln und dafür meine Unterlagen mitnehmen. Habe ich ein Recht, meine Krankenakte mitzunehmen? Sie haben das Recht, die Dokumentation Ihrer Behandlung einzusehen, zum Beispiel Befunde oder Röntgenbilder. Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen aber eingeschränkt sein.
Zum Beispielwenn Rechte anderer Personen, die in die Behandlung einbezogen sind, berührt werden  - beispielsweise von Familienmitgliedern - oderbei einer psychiatrischen Behandlung.Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die Einschränkung begründen.Wichtig zu wissen: Die Praxis kann gegen eine Gebühr gegebenenfalls Kopien zur Verfügung stellen. Röntgenbilder können nur an einen Arzt oder eine Ärztin ausgeliehen werden.Weitere Informationen über Ihre Patientenrechte und zur Patientenverfügung finden Sie unter Patientenrechte  
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.