StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotArzt- und KrankenhausbesuchHäufige Fragen zu BehandlungsfehlernWie kann ich bei einem Behandlungsfehler meine Schadensersatz-Ansprüche geltend machen?
Wie kann ich bei einem Behandlungsfehler meine Schadensersatz-Ansprüche geltend machen?
Bestätigt das Gutachten der Schlichtungsstelle oder des Medizinischen Dienstes (MD) einen Behandlungsfehler, steht Ihnen möglicherweise Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. Bei diesen handelt es sich um Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche, die Sie nur selbst geltend machen können.Zum Schadensersatz gehören beispielsweise Verdienstausfall, zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen, zusätzliche Fahrkosten sowie zusätzliche Therapiekosten, die die Patient:innen selbst zu tragen haben.Mit der Zahlung eines Schmerzensgeldes sollen die immateriellen Schäden ausgeglichen werden. Darunter fallen insbesondere körperliche und seelische Schäden und Belastungen, die auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind.Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten. Spezialistinnen und Spezialisten, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz-Ansprüche im Falle eines Behandlungsfehlers vertreten, können Sie hier erfragen:
Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV) Littenstraße 11 10179 Berlin anwaltsauskunft.de
Ihre Anwalts- und Prozesskosten dürfen wir leider nicht übernehmen. Besteht allerdings ein Rechtsfall mit entsprechendem Streitwert und berechtigten Rechtsansprüchen, kann es sinnvoll sein, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Dieser trägt alle Kosten auf eigenes Risiko, erhält dafür aber im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe. Durch unsere Kooperation mit einem führenden Prozessfinanzierer erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prozesskosten-Finanzierung zu besonders günstigen und attraktiven Konditionen. Mit dem juris Prozesskostenrechner können Sie die Rechtsanwaltsgebühren anhand des Streitwerts berechnen, die im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen. Zum Prozesskostenrechner Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten zur Seite: 040 - 46 06 61 21 40 Muss ich eine Verjährungsfrist beachten?
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.