Ich möchte Schadenersatz oder Schmerzensgeld fordern
Bestätigt das Gutachten der Schlichtungsstelle oder des Medizinischen Dienstes (MD) einen Behandlungsfehler, steht Ihnen möglicherweise Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu. Dies sind Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche, die Sie nur selbst geltend machen können.
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TK
Wie kann ich bei einem Behandlungsfehler meine Schadenersatz-Ansprüche geltend machen?Dafür können unter anderem Schadenersatzansprüche entstehen:Verdienstausfallzusätzliche Kosten für Haushaltshilfenzusätzliche Fahrkostenzusätzliche Therapiekosten, die die Patient:innen selbst tragen müssenMit einem Schmerzensgeld sollen die immateriellen Schäden ausgeglichen werden. Darunter fallen insbesondere körperliche und seelische Schäden und Belastungen, die auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind.Gibt es eine Verjährungsfrist?Ja. Alle Ansprüche aus Behandlungsfehlern wie Schmerzensgeld und Schadenersatz verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende. Die Frist beginnt in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist. Dabei ist entscheidend, wann Sie Kenntnis über den Fehler und dessen Verursacherin oder Verursacher hatten. Der Zeitpunkt der Behandlung ist für die Verjährungsfrist nicht ausschlaggebend.Zwei Beispiele: Ihre Behandlung war im März 2025. Einige Monate später vermuten Sie einen Behandlungsfehler und lassen diesen im Oktober 2025 über den Medizinischen Dienst (MD) prüfen. Am 21. Januar 2026 erhalten Sie das Gutachten vom MD, in dem dieser einen Behandlungsfehler bestätigt. Die Frist für Ihren Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch läuft bis zum 31. Dezember 2029.Ihre Behandlung war im März 2025. Im Oktober 2025 untersucht Sie ein anderer Arzt und vermutet, dass es bei der Behandlung einen Behandlungsfehler gab. Bitte melden Sie sich in so einem Fall sofort bei uns und lassen Ihren Fall klären. Auch die geäußerte Vermutung kann Ausgangspunkt der Verjährung sein. Die Frist für Ihren Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch läuft in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2028. Bei individuellen Fragen kann Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Medizinrecht weiterhelfen.Wie hoch ist mein Anspruch?Bei Behandlungsfehlern gibt es keine verbindliche oder gesetzliche Schmerzensgeld- oder Schadenersatztabelle. Die Höhe möglicher Ansprüche wird immer individuell anhand der konkreten gesundheitlichen Folgen bestimmt. Lassen Sie sich zur Einschätzung Ihrer Ansprüche von einem spezialisierten Anwalt oder einer Anwältin für Medizinrecht beraten. Spezialist:innen können Sie hier finden:Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV) Littenstraße 11 10179 Berlin anwaltsauskunft.deGibt es Unterstützung bei den Prozesskosten?Ihre Anwalts- und Prozesskosten dürfen wir leider nicht übernehmen. Besteht allerdings ein Rechtsfall mit entsprechendem Streitwert und berechtigten Rechtsansprüchen, kann es sinnvoll sein, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Dieser trägt alle Kosten auf eigenes Risiko, erhält dafür aber im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe. Durch unsere Kooperation mit einem führenden Prozessfinanzierer erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prozesskosten-Finanzierung zu besonders günstigen und attraktiven Konditionen. Rufen Sie uns dazu einfach an!Mit dem juris Prozesskostenrechner können Sie die Rechtsanwaltsgebühren anhand des Streitwerts berechnen, die im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen. Zum Prozesskostenrechner Es kann teilweise sehr schwierig und anstrengend sein, die eigenen Ansprüche durchzusetzen: Dass es sich aber dennoch lohnt, lesen Sie im Erfahrungsbericht . Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten zur Seite: 040 - 46 06 61 21 40
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