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Kostenerstattung wählen
Häufige Fragen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden Ihre Behandlungen und Therapien normalerweise über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich privat bei (Zahn-) Ärzt:innen behandeln zu lassen.Wenn Sie sich für das sogenannte Kostenerstattungsprinzip entscheiden, werden Sie Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler (Privatpatientin oder Privatpatient).
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Sie müssen uns über Ihre Entscheidung informieren, bevor Sie eine Leistung beanspruchen. Bitte rufen Sie uns daher unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) an, 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr.
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Seit dem 01.04.2024 gilt: Wir ermitteln einen pauschalen Erstattungsbetrag. Für die Arzneimittelversorgung beträgt er 65 %, für die Heilmittelversorgung 45 % und für die ärztliche Behandlung 25 % der berücksichtigungsfähigen Rechnungsbeträge. Für alle anderen Leistungen erstatten wir maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wären. Von diesen Kosten ziehen wir nochmal 5 % für Verwaltungskosten ab.Bis zum 31.03.2024 galt: Wir erstatten maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über Ihre Versichertenkarte entstanden wären. Davon ziehen wir 5 % für Verwaltungskosten ab (bis höchstens 25 Euro).
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Wenn Sie die Kostenerstattung wählen, werden Sie behandelt wie eine Privatpatientin oder ein Privatpatient. Die ärztlichen Praxen rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die zahnärztlichen Praxen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Es entstehen grundsätzlich höhere Kosten als bei der vertraglichen Leistung.
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Die Kostenerstattung wählen Sie für mindestens ein volles Quartal. Der Zeitraum beginnt frühestens mit dem Tag, an dem die Techniker von Ihrer Wahl erfährt.
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Das können Sie bequem über "Meine TK" und die TK-App machen. Einfach Rechnung fotografieren oder scannen, hochladen, Bankverbindung eintragen, fertig. Bei ärztlich oder zahnärztlich veranlassten Maßnahmen wie zum Beispiel Krankengymnastik übermitteln Sie bitte auch die ärztliche Verordnung.
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Sie haben die Wahl zwischen der Kostenerstattung für alle Leistungen oder für eine oder mehrere Leistungen verschiedener Leistungsbereiche.
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Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragspartnern. Dies sind zum Beispiel ärztliche oder zahnärztliche Praxen und Physio-Therapeut:innen, die über die Versichertenkarte abrechnen können.
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Ja, die gesetzlich vorgesehene Antrags- und Genehmigungspflicht gilt auch nach der Wahl der Kostenerstattung. 
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