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Zu welchen Ärzt:innen und Therapeut:innen kann ich gehen, wenn ich die Kostenerstattung gewählt habe? Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragspartnern. Dies sind zum Beispiel ärztliche oder zahnärztliche Praxen und Physio-Therapeut:innen, die über die Versichertenkarte abrechnen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie andere Ärzt:innen und Therapeut:innen nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit unserer Zustimmung aufsuchen dürfen.
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