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Ich habe die Kostenerstattung gewählt. Muss ich bestimmte Leistungen weiterhin vorher beantragen? Ja, die gesetzlich vorgesehene Antrags- und Genehmigungspflicht gilt auch nach der Wahl der Kostenerstattung. 
Vor dem Beginn Ihrer Behandlung müssen Sie sogenannte Antragsleistungen von uns genehmigen lassen. Dazu schicken Sie uns einen Antrag und wir prüfen, ob wir die Kosten übernehmen können. Zu diesen Antragsleistungen zählt zum Beispiel die Versorgung mit Zahnersatz, eine Psychotherapie, Rehabilitationsleistungen oder bestimmte Hilfsmittel.
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