StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotArzt- und KrankenhausbesuchKrankenhausbehandlungIch habe eine Verordnung für eine Krankenhausbehandlung bekommen. Muss sie von der TK genehmigt werden?
Ich habe eine Verordnung für eine Krankenhausbehandlung bekommen. Muss sie von der TK genehmigt werden?
Nein. Am Aufnahmetag legen Sie dem Krankenhaus die Einweisung und Ihre TK-Gesundheitskarte vor. Eine Genehmigung von uns ist nicht erforderlich. Nur in Brandenburg bestehen nur noch wenige Krankenhäuser auf einer Bestätigung der Mitgliedschaft.BrandenburgSofern das Krankenhaus eine Mitgliedschaftsbestätigung von uns braucht, laden Sie einfach die Verordnung unter dem Stichwort "Krankenhaus Verordnung" über "Meine TK" oder die TK-App hoch: Jetzt Krankenhauseinweisung hochladen Wenn Sie noch nicht die Vorteile Ihres passwortgeschützten Bereichs nutzen, senden Sie uns das Original der Verordnung zusammen mit dem voraussichtlichen Aufnahmetermin an diese Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse 20907 HamburgBitte beachten Sie, dass wir die Kostenzusage in der Regel frühestens 14 Tage vor der Aufnahme ausstellen können.Wenn es schnell gehen mussSie können uns natürlich auch ein Fax zusenden. Die Faxnummer lautet 040 - 46 06 61 50 91. Oder Sie schicken die Verordnung per Mail an krankenhaus@tk.de. Bitte beachten Sie, dass eine Mail ähnlich wie eine Postkarte von jedem mitgelesen werden kann.
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