StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotArzt- und KrankenhausbesuchKrankenhausbehandlungMuss ich eine Zuzahlung leisten, wenn ich im Krankenhaus behandelt werde?
Muss ich eine Zuzahlung leisten, wenn ich im Krankenhaus behandelt werde?
Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie je Kalendertag zehn Euro direkt an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.Nicht zuzahlen müssen Sie:bei ambulanter, vor -, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlungwenn die Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung gehtbei Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen, zum Beispiel bei den Folgen einer Wehrdienstbeschädigungbei stationärer Entbindungbei psychiatrischer Krankenhaus-Behandlung zu Hause durch Klinikärztinnen und Klinikärzte sowie Psychologinnen und PsychologenIm Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese liegt bei zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, liegt die Grenze bei einem Prozent.Informieren Sie sich ausführlich über die Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können .
Tipp
Ist eine Operation notwendig? Das Zweitmeinungsangebot der Techniker unterstützt Sie vor Eingriffen an Rücken, Hüft-, Knie- oder Schultergelenken. Holen Sie sich eine zweite Meinung von Fachexpertinnen und Experten ein - digital oder vor Ort.
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