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Bieten alle Ärztinnen und Ärzte die eAU an? Am 1. Oktober 2021 startete das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen. Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte das eAU-Verfahren verpflichtend nutzen. 
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