Folgende Daten können im Zusammenhang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgerufen werden: Ihr Name, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Erst- oder Folgebescheinigung, Arbeitsunfall, sonstiger Unfall oder dessen Folgen und bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder stationärer Rehabilitationsmaßnahme deren Beginn und Ende.
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Besonderheit: Bei dem Anruf durch die Bundesagentur für Arbeit in Verbindung mit einer stationären Vorsorge- oder Rehamaßnahme erhält diese als Antwort lediglich die Information, dass ein Nachweis vorliegt, jedoch ohne die konkrete Angabe des Zeitraums.
Diagnosen und ärztliche Daten werden nicht übermittelt.