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Was muss ich nach einem Arbeitsunfall tun? Unfälle und Verletzungen passieren nicht nur in der Freizeit. Auch bei der Arbeit, in der Schule, in der Kita und auf den Wegen dorthin passieren Unglücke. Für diese Unfälle übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Ihre Behandlungskosten. Dafür sind ein paar wichtige Schritt nötig.
Zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt gehen: Wenn Sie während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall hatten, müssen Sie zu einer sogenannten Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt gehen. Diese spezialisierten Ärzt:innen prüfen, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Er oder sie entscheidet außerdem, wo Sie weiterbehandelt werden. 

Denn: Bei Arbeitsunfällen können Sie nicht frei wählen, wer Sie behandelt. 

Hier finden Sie eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt.
 
Andere über den Unfall informieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder die Bildungseinrichtung (Schule, Kita, Uni) über den Unfall. Die Meldung ist wichtig, damit die gesetzliche Unfallversicherung aktiv werden kann.Dokumente aufbewahren: Falls Sie eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung oder andere Unterlagen bekommen, bewahren Sie diese bitte gut auf. Sie könnten später wichtig für die Abrechnung oder ein mögliches Verletztengeld sein.
Wichtig: Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit länger krank sind, bekommen Sie nach der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers Verletztengeld .
Muss ich meinen Arbeitsunfall bei der Krankenkasse melden?Nein. Sobald Sie bei der Durchgangsärztin oder dem Durchgangsarzt waren, wird der Unfall automatisch der Unfallversicherung gemeldet. Sie brauchen uns nicht darüber zu informieren. Die Abrechnung Ihrer Behandlungskosten erfolgt direkt über die Unfallversicherung.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.