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Wer trägt die Kosten für die Zweitmeinung? Die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung bei den gesetzlich vorgeschriebenen Indikationen tragen die Krankenkassen.

Die TK bietet Ihnen mehr: Wir unterstützen Sie durch ein besonderes Zweitmeinungsangebot auch vor großen Eingriffen an Rücken, Hüfte, Schulter und Knie.
Schnellzugriff Vor welchen medizinischen Eingriffen kann ich die Zweitmeinung nutzen? Zweitmeinung: gut informiert vor Rücken-OPs und Gelenkersatz
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