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Vor welchen medizinischen Eingriffen kann ich die Zweitmeinung nutzen? Auf der Themenseite des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Indikationen. Die TK bietet Ihnen darüber hinaus ein besonderes Zweitmeinungsangebot vor Rücken-, Knie-, Schulter- und Hüft-Eingriffen.
Schnellzugriff Gemeinsamer Bundesausschuss - Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen Zweitmeinung: gut informiert vor Rücken-OPs und Gelenkersatz Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten das Recht auf eine Zweitmeinung. Bei den vom Gemeinsamen Bundesauschuss genannten Indikationen muss Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin Sie sogar aktiv zehn Tage vor Eingriff auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.