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Anwartschaft und Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt Wenn Sie für längere Zeit ins außereuropäische Ausland gehen, können Sie mit einer Anwartschaft eventuelle Nachteile nach Ihrer Rückkehr vermeiden.
Häufige Fragen
Bei längeren Aufenthalten im außereuropäischen Ausland können Sie Ihre TK-Mitgliedschaft beenden.

Das kann allerdings dazu führen, dass Sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, aber Ihre Krankenkasse nicht frei wählen können. Diesen Nachteil vermeiden Sie mit einer Anwartschaftsversicherung während Ihres Auslandsaufenthaltes.
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Die "Anwartschaft" bietet einen wichtigen Vorteil: Sie können nach Ihrem Auslandsaufenthalt sicher wieder zur TK zurückkehren. Dies gilt auch dann, wenn sich irgendwann einmal die Gesetze ändern sollten. 
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Hier erhalten Sie einen Überblick, in welchen Konstellationen eine "Anwartschaft" ausgeschlossen ist. 
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Wenn Sie eine Anwartschaft abschließen, haben Sie während der Laufzeit der Anwartschaft keinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung. Deshalb empfiehlt sich ein privater Krankenversicherungsschutz für das Ausland - auch für Ihre Angehörigen, die Sie ins Ausland begleiten.
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Für Arbeitnehmende bei internationalen Organisationen, Heilfürsorgeberechtigte, Entwicklungshelfer:innen und Soldat:innen auf Zeit. Außerdem gibt es weitere Personengruppen und Situationen, für die eine Anwartschaft möglich und sinnvoll ist.
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Die "Anwartschaft" beginnt mit dem Tag nach der Abreise ins Ausland. Reisen bisher familienversicherte Angehörige erst später nach, beginnt sie am Tag nach deren Ausreise. Sie endet einen Tag vor Rückkehr ins Inland.
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Wenn Sie uns informiert haben, stellen wir die "Anwartschaft" automatisch her, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich nur bei der TK-Pflegeversicherung weiter zu versichern. 
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Unsere Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die monatlichen Beiträge für die "Anwartschaft".
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 Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag unser PDF. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die TK senden.
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Wie beantrage ich die Weiterversicherung nach dem Ende der Anwartschaft Einfach den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die TK senden. Am bequemsten geht das als Online-Nachricht unter dem Stichwort "Anwartschaft" über "Meine TK" oder die TK-App.
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Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und sind nicht mehr in Deutschland kranken- oder pflegeversichert? In bestimmten Fällen können Sie dennoch eine Weiterversicherung in der deutschen Pflegeversicherung beantragen und Leistungen erhalten.
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Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland haben und deshalb nicht mehr in Deutschland kranken- und pflegeversichert sind, können Sie eine sogenannte Anwartschaft für die Pflegeversicherung abschließen.
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