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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Ausland und Reisen Anwartschaft und Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt Bekomme ich Leistungen der TK-Pflegeversicherung, wenn ich länger im Ausland bin?
Bekomme ich Leistungen der TK-Pflegeversicherung, wenn ich länger im Ausland bin? Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und sind nicht mehr in Deutschland kranken- oder pflegeversichert? In bestimmten Fällen können Sie dennoch eine Weiterversicherung in der deutschen Pflegeversicherung beantragen und Leistungen erhalten.
Sie müssen in den letzten 5 Jahren 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der Weiterversicherung 12 Monate lang gesetzlich versichert gewesen sein.Ihren Antrag auf Weiterversicherung in der Pflegeversicherung müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft oder der Familienversicherung bei uns stellen.Ausnahme: Bei einem Aufenthalt in Luxemburg oder den Niederlanden ist eine Weiterversicherung nicht möglich.Antrag stellen - so geht'sEinfach den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die TK senden.Am bequemsten geht das als Online-Nachricht unter dem Stichwort "Weiterversicherung" über "Meine TK" oder die TK-App. Antrag auf Weiterversicherung in der TK-Pflegeversicherung ( PDF, 999 kB) Wenn Sie noch nicht die Vorteile unserer Online-Filiale nutzen, können Sie uns Ihren Antrag per Post zusenden - die TK-Adresse finden Sie im Formular.Oder per Mail an versicherung@tk.de. Bitte beachten Sie, dass eine Mail ähnlich wie eine Postkarte von jedem mitgelesen werden kann.Mehr zum Thema: Beiträge zur Pflegeversicherung Gut versorgt: Die Leistungen der Pflegeversicherung Bei Fragen wenden Sie sich gern an das TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85.
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