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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Ausland und Reisen Anwartschaft und Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt Kann ich mich für die Rückkehr aus dem Ausland in der TK-Pflegeversicherung absichern?
Kann ich mich für die Rückkehr aus dem Ausland in der TK-Pflegeversicherung absichern? Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland haben und deshalb nicht mehr in Deutschland kranken- und pflegeversichert sind, können Sie eine sogenannte Anwartschaft für die Pflegeversicherung abschließen.
Beantragen Sie die Anwartschaft zur Pflegeversicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung Ihrer TK-Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der TK-Pflegeversicherung, damit Sie lückenlos abgesichert sind.Ihr Vorteil: Bei einer Rückkehr nach Deutschland wird diese Zeit als Vorversicherungszeit anerkannt. Das kann wichtig sein, denn nur mit entsprechender Vorversicherungszeit erhalten Sie Leistungen der Pflegeversicherung.Der monatliche Beitrag beträgt ab 2025 22,47 Euro, ohne Kinder 26,22 Euro. Antrag stellen - so geht'sEinfach den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die TK senden.Am bequemsten geht das als Online-Nachricht unter dem Stichwort "Weiterversicherung" über "Meine TK" oder die TK-App. Antrag auf Weiterversicherung in der TK-Pflegeversicherung ( PDF, 997 kB) Wenn Sie noch nicht die Vorteile unserer Online-Filiale nutzen, können Sie uns Ihren Antrag per Post zusenden - die TK-Adresse finden Sie im Formular.Oder per Mail an versicherung@tk.de. Bitte beachten Sie, dass eine Mail ähnlich wie eine Postkarte von jedem mitgelesen werden kann.Bei Fragen wenden Sie sich gern an das TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85.
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