You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Ausland und Reisen Auf Reisen in Europa Europäische Krankenversicherungskarte Ich bin im Ausland krank geworden und kann nicht arbeiten. Was muss ich tun?
Ich bin im Ausland krank geworden und kann nicht arbeiten. Was muss ich tun? Informieren Sie uns und Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich darüber, dass Sie arbeitsunfähig geworden sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauern wird. Geben Sie auch die Adresse Ihres Aufenthaltsortes an. Sie erreichen uns aus dem Ausland unter +49 40 460 66 25 00, (24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr).
Lassen Sie sich von der ärztlichen Praxis im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie sofort an diese Adresse senden (Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg


Wenn Sie "Meine TK" oder die TK-App nutzen, können Sie auch einfach Ihre Krankschreibung hochladen .
Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.Wenn Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland noch arbeitsunfähig sind, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt oder eine Ärztin auf und informieren die TK und Ihren Arbeitgeber.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.