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Geplante medizinische Behandlung im Ausland
Häufige Fragen
Ganz wesentlich ist, dass wir die Kosten für die Behandlung auch in Deutschland übernehmen würden. Anders ausgedrückt: Die Leistungen, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen, müssen in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. 
Vollständige Antwort
Die Rechnung zahlen Sie zunächst vor Ort selbst. Reichen Sie dann die detaillierte Rechnung, gegebenenfalls eine Übersetzung sowie einen Zahlungsnachweis bei uns ein. Aus den Unterlagen muss der Name der Einrichtung, die erbrachte Leistung, die Diagnose sowie die genauen Kosten hervorgehen. Nutzen Sie dafür unseren Online-Service in der TK-App oder in "Meine TK ". 
Vollständige Antwort
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