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Übersicht der Länder, in denen Sie sich gezielt im Ausland behandeln lassen können Für folgende Ländern können Sie einen Antrag auf gezielte Behandlung im Ausland stellen:
Länder A-DBelgienBulgarienDänemarkLänder E - HEstlandFinnlandFrankreich GriechenlandLänder I - LIrlandIslandItalienKroatienLettlandLiechtensteinLitauenLuxemburgLänder M - PMaltaNiederlandeNorwegenÖsterreichPolenPortugal Länder Q - TRumänienSchwedenSchweizSpanien SlowakeiSlowenienTschechienLänder U - ZUngarnZypern (nur griechischer Teil)Für alle anderen Länder können Sie keinen Antrag stellen. Und das gilt auch für einige Gebiete, die zu oben genannten Ländern gehören - nämlich für:AndorraBritische Kanalinseln, zum Beispiel Jersey oder GuernseyFäröer-InselnIsle of ManKosovoMonacoNiederländische AntillenSan MarinoSvalbard (Spitzbergen, Bäreninsel)Vatikanstaat
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