Bitte nehmen Sie VOR einer gezielten Behandlung im Ausland Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir klären, inwiefern wir die Kosten Ihrer Behandlung oder einen Anteil davon übernehmen können. Am besten schreiben Sie uns eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App, Stichwort "Auslandsbehandlung (bevorstehend)".
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Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Ganz wesentlich ist, dass wir die Kosten für die Behandlung auch in Deutschland übernommen hätten. Anders ausgedrückt: Die Leistungen, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen, müssen in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
- Wenn Sie sich in einem ausländischen Krankenhaus behandeln lassen wollen, benötigen Sie dazu vorher eine Kostenzusage von uns. Stellen Sie daher bitte vor Beginn der Behandlung sicher, dass alle Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind. Für manche Leistungen, etwa beim Zahnersatz oder einer stationären Behandlung, müssen wir vorher Ihrem Antrag zugestimmt haben.
- Eine gezielte Behandlung im Ausland ist in folgenden Ländern möglich: Länderübersicht
Sie können sich dazu auch mit unserem TK-ServiceTeam in Verbindung setzen: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Sie wohnen im Ausland?
Falls Sie sich für Sachleistungen direkt beim ausländischen Träger eingeschrieben haben und eine Privatbehandlung gezielt im Wohnstaat planen, sprechen Sie uns rechtzeitig vorher an. Wir beantworten Ihnen dann gern, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.