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Wohnen im Ausland
Häufige Fragen
Üben Sie Ihre Berufstätigkeit in Deutschland aus und sind in Deutschland krankenversichert, wohnen aber in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen oder Island und kehren täglich - mindestens jedoch einmal wöchentlich - in Ihren "Wohnstaat" zurück? Dann zählen Sie zum Personenkreis der sogenannten Grenzgänger:innen.
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Als Grenzgänger oder Grenzgängerin erhalten Sie und Ihre Familienangehörigen in Ihrem Wohnort grundsätzlich die gleichen Leistungen, als wären Sie auch dort versichert. Wer zum Kreis der Familienangehörigen gehört und welche Sachleistungen diese erhalten, richtet sich nach dem Recht Ihres Wohnstaats.
Vollständige Antwort
Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner gesetzlich krankenversichert sind und Ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, bleibt Ihre bisherige Mitgliedschaft bei der TK unter bestimmten Bedingungen bestehen.
Vollständige Antwort
Nein. Wenn Sie nur eine Rente der deutschen Rentenversicherung bekommen, bleiben Sie in Deutschland versichert. Das gilt auch, wenn es in Ihrem Wohnstaat ein eigenes staatliches Gesundheitssystem gibt.
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