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Was ist ein Grenzgänger oder eine Grenzgängerin?
Üben Sie Ihre Berufstätigkeit in Deutschland aus und sind in Deutschland krankenversichert, wohnen aber in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen oder Island und kehren täglich - mindestens jedoch einmal wöchentlich - in Ihren "Wohnstaat" zurück? Dann zählen Sie zum Personenkreis der sogenannten Grenzgänger:innen.Wohnen im Ausland, arbeiten in DeutschlandUm als Grenzgänger:in auch in Ihrem Wohnstaat im Krankheitsfall abgesichert zu sein, reicht die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) nicht aus. Sie brauchen für den ausländischen Sozialversicherungs-Träger eine Anspruchsbescheinigung der TK. Der von Ihnen gewählte Träger prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Einschreibung zur sogenannten Leistungsaushilfe erfüllen. So erhalten Sie die AnspruchsbescheinigungSchreiben Sie uns eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App oder rufen Sie uns an unter 040 - 46 06 62 02 22, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.Wohnen in Deutschland, arbeiten im AuslandSie brauchen eine Anspruchsbescheinigung Ihres Sozialversicherungs-Trägers im Ausland. Diesen können Sie uns an folgende Adresse schicken: Techniker Krankenkasse 20905 HamburgWir überprüfen dann, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bei uns zur Leistungsaushilfe eingeschrieben zu werden.
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