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Welche Leistungen erhalte ich als Grenzgänger oder Grenzgängerin im Ausland und Deutschland? Als Grenzgänger oder Grenzgängerin erhalten Sie und Ihre Familienangehörigen in Ihrem Wohnort grundsätzlich die gleichen Leistungen, als wären Sie auch dort versichert. Wer zum Kreis der Familienangehörigen gehört und welche Sachleistungen diese erhalten, richtet sich nach dem Recht Ihres Wohnstaats.
Ihr Anspruch auf Geldleistungen - zum Beispiel auf Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld - richtet sich dagegen nach deutschem Recht, auch wenn Sie in einem EU-Staat, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen oder Island wohnen.Wir brauchen die Bestätigung Ihres Sozialversicherungs-Trägers, dass Sie dort zur Leistungsaushilfe eingeschrieben wurden. Erst dann erhalten Sie Sachleistungen (wie etwa ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Therapien) nach den Regelungen des dortigen Gesundheitssystems. In Ihrem Wohnstaat übliche Eigenanteile und Zuzahlungen müssen Sie selber tragen. In Deutschland können Sie wie gewohnt Leistungen mit Ihrer TK- Gesundheitskarte in Anspruch nehmen. Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema.
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