StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotAusland und ReisenWohnen, Arbeiten und Krankenversicherung im Ausland
Wohnen, Arbeiten und Krankenversicherung im AuslandSie wohnen im europäischen Ausland, aber arbeiten in Deutschland? Oder andersherum? Oder verbringen Sie Ihren Ruhestand im EU-Ausland? In diesen Fällen sollten Sie einige Dinge wissen, um jederzeit den optimalen Schutz durch Ihre Krankenversicherung zu haben.
Was ist ein:e "Grenzgänger:in"?Üben Sie Ihre Berufstätigkeit in Deutschland aus und sind in Deutschland krankenversichert, wohnen aber in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen oder Island und kehren täglich - mindestens jedoch einmal wöchentlich - in Ihren "Wohnstaat" zurück? Dann zählen Sie zum Personenkreis der sogenannten "Grenzgänger:innen".Grenzgänger:innen benötigen eine "Anspruchsbescheinigung"Um als Grenzgänger:in auch in Ihrem Wohnstaat im Krankheitsfall abgesichert zu sein, reicht die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) nicht aus. Sie brauchen für den ausländischen Sozialversicherungs-Träger eine Anspruchsbescheinigung der TK. Der von Ihnen gewählte Träger prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Einschreibung zur sogenannten Leistungsaushilfe erfüllen. So erhalten Sie die AnspruchsbescheinigungSchreiben Sie uns eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App oder rufen Sie uns an unter 040 - 46 06 62 02 22, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.Auch im umgekehrten Fall, wenn Sie im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten und krankenversichert sind, benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung Ihres Sozialversicherungs-Trägers im Ausland.Diesen können Sie uns an folgende Adresse schicken: Techniker Krankenkasse 20905 HamburgWir überprüfen dann, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bei uns zur Leistungsaushilfe eingeschrieben zu werden.Welche TK-Leistungen erhalte ich als Grenzgänger:in?Als Grenzgänger:in erhalten Sie und Ihre Familienangehörigen an Ihrem Wohnort grundsätzlich die gleichen Leistungen, als wären Sie auch dort versichert. Wer zum Kreis der Familienangehörigen gehört und welche Sachleistungen diese erhalten, richtet sich nach dem Recht Ihres Wohnstaats.Anspruch auf Geldleistungen im AuslandIhr Anspruch auf Geldleistungen - zum Beispiel auf Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld - richtet sich dagegen nach deutschem Recht. Das gilt auch dann, wenn Sie in einem EU-Staat, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen oder Island wohnen.Wir brauchen die Bestätigung Ihres Sozialversicherungs-Trägers, dass Sie dort zur Leistungsaushilfe eingeschrieben wurden. Erst dann erhalten Sie Sachleistungen wie etwa ärztliche Behandlungen, Medikamente und Therapien nach den Regelungen des dortigen Gesundheitssystems. In Ihrem Wohnstaat übliche Eigenanteile und Zuzahlungen müssen Sie selbst tragen. In Deutschland können Sie wie gewohnt Leistungen mit Ihrer TK- Gesundheitskarte in Anspruch nehmen. Weiterführende Informationen rund um die Krankenkassenleistungen für Grenzgänger:innen erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).Ich lebe als Rentner:in im europäischen Ausland. Muss ich mich dort krankenversichern?Sofern Sie nur eine Rente der deutschen Rentenversicherung bekommen, bleiben Sie in Deutschland krankenversichert und müssen sich nicht im Ausland krankenversichern. Das gilt auch, wenn es in Ihrem Wohnstaat ein eigenes staatliches Gesundheitssystem gibt.Damit Sie wie gewohnt zum Arzt oder zur Ärztin gehen können, brauchen Sie zunächst einen Anspruchsnachweis von uns. Melden Sie sich dafür bitte montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 46 06 62 02 20 bei uns. Wenden Sie sich mit dem Nachweis an eine Krankenkasse in Ihrem Wohnstaat, erhalten Sie eine dort gültige Versicherungskarte. Zusätzliche Beiträge zahlen Sie dafür nicht.Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).Ich bin in Rente und wohne im Ausland. Gibt es Besonderheiten bezüglich meiner Krankenversicherung??Wenn Sie als Rentner:in gesetzlich krankenversichert sind und Ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, bleibt Ihre bisherige Mitgliedschaft bei der TK unter bestimmten Bedingungen bestehen.Das ist dann der Fall, wenn Sie nur eine Rente der deutschen Rentenversicherung erhalten und in Ihrem Wohnstaat keinen eigenen Leistungsanspruch haben oder erwerben, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung.Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat eine ausführliche Informationsbroschüre für Rentner:innen herausgegeben, die in Deutschland krankenversichert sind, aber ihren Wohnort im europäischen Ausland haben: Informationsbroschüre der DVKAAuch die Europäische Kommission hat Informationen für Rentner:innen mit Wohnsitz im Ausland veröffentlicht: Informationen der EU-KommissionWenn Sie planen, Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen, sollten Sie sich hinsichtlich Ihres Krankenversicherungsschutzes rechtzeitig von der TK beraten lassen.
Wir nutzen CookiesPrivatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum, der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de.
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.