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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Gesundheitsreform 2026/2027
Gesundheitsreform 2026/2027 Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen. Das Reformvorhaben bringt 2027 und 2028 spürbare Veränderungen für Versicherte. Einige Änderungen gelten bereits jetzt schon.
Das Sparpaket zielt darauf ab, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Dafür sollen zum einen höhere Einnahmen sorgen und zum anderen Ausgaben gesenkt werden. Das wird sich durch das Gesetz ändern:Das gilt bereits seit 30. Juli 2026Cannabis-Therapie: Erstattung von Cannabis-Blüten nicht mehr möglichDie Kosten für getrocknete Cannabisblüten werden seit dem 30.07.2026 künftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Weiterhin bezahlt werden standardisierte Cannabisextrakte, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon.Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel: keine Erstattung mehr für Kinder unter 12 JahrenSeit 30. Juli 2026 können Ärztinnen und Ärzte für Kinder unter 12 Jahren keine anthroposophischen und homöopathischen Medikamente mehr auf Kassenrezept verordnen. Die Möglichkeit, über eine Satzungsregelung Kosten für diese Arzneimittel zu erstatten, entfällt zum Ende des JahresBis zum 31.12.2026 erstattet die TK Versicherten ab 12 Jahren weiterhin die Kosten für alternative Arzneimittel bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Die Voraussetzung ist, dass nicht nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig sind. Pflanzliche Arzneimittel sind von der Regelung nicht betroffen.Ab 2027 Streichung von homöopathischen Behandlungen Bislang erstattet die TK homöopathische Behandlung bei Ärztinnen und Ärzten, mit denen ein spezieller Vertrag geschlossen wurde. Ab 2027 wird die Homöopathie eine Leistung, die Versicherte komplett selbst zahlen müssen. Zuzahlungen: Diese Leistungen 2027 werden teurerDie gesetzlichen Zuzahlungsbeträge werden 2027 um 50 Prozent angehoben. Die Grenze der zu leistenden Zuzahlungen von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch Kranken 1 Prozent) ändert sich nicht.
Die Zuzahlungserhöhungen ab 1.1.2027 im Überblick:
LeistungAktueller ZuzahlungsbetragZuzahlungsbetrag ab 2027
Arzneimittel5 - 10 Euro7,50 - 15 Euro
Krankenhausaufenthalt10 Euro pro Tag15 Euro pro Tag
Heilmittel10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Rezept10 Prozent der Kosten und 15 Euro je Verordnung
Hilfsmittel 5 - 10 Euro je Verordnung7,50 - 15 Euro je Verordnung
Haushaltshilfe5 - 10 Euro je Verordnung7,50 - 15 Euro je Verordnung
Häusliche Krankenpflege10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung10 Prozent der Kosten und 15 Euro je Verordnung
Fahrkosten5 - 10 Euro7,50 - 15 Euro
Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen, ambulante Reha, Mutter-/Vater-Kind-Kuren10 Euro pro Tag15 Euro pro Tag
Ambulante Kuren 5 - 10 Euro der Kosten und 10 Euro je Verordnung 7,50 - 15 Euro der Kosten und 15 Euro je Verordnung
Festzuschüsse beim Zahnersatz sinken 2027 um 10 Prozentpunkte Der Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung sinkt im kommenden Jahr von 60 auf 50 Prozent. Die Regelversorgung ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft können Sie Ihren Zuschuss auf 60 Prozent Zuschuss nach 5 Jahren und 65 Prozent nach 10 Jahren erhöhen (statt bisher 70 bzw. 75 Prozent). 
Die Härtefallregelung bleibt bestehen. Menschen mit geringem Einkommen erhalten weiterhin die Regelversorgung vollständig erstattet. 
Pflicht zur Zweitmeinung vor bestimmten OperationenVor bestimmten OPs sollen Versicherte künftig verpflichtend eine zweite Meinung von einer unabhängigen Ärztin/einem unabhängigen Arzt einholen. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzt:innen, Krankenkassen und Krankenhäuser wird noch festlegen, für welche Operationen das gelten wird.Deutlich höhere Beitragsbemessungs- und Versicherungspflicht-Grenzen ab kommenden JahrDie Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zusätzlich wird die BBG 2027 um 300 Euro monatlich, das heißt um 3.600 Euro im Jahr angehoben. Damit zahlen Gutverdienende 2027 höhere Krankenversicherungsbeiträge, auch wenn der Beitragssatz einer Krankenkasse stabil bleibt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Sozialabgaben berechnet werden.Auch die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, steigt über die generelle jährliche Anpassung hinaus im kommenden Jahr zusätzlich um 3.600 Euro jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist oder sich privat krankenversichern kann.Ab 2028 Einschränkungen bei der FamilienversicherungFür folgende Personengruppen bleibt die Familienversicherung auch ab 2028 beitragsfrei:KinderEhepartner:innen/eingetragene Lebenspartner:innen, wenn in ihrem Haushalt Kindern unter 12 Jahren oder mit Behinderungen lebenEhepartner:innen/Lebenspartner:innen, die einen Angehörigen pflegenMenschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und damit ihre Altersrente abschlagsfrei bekommen   dauerhaft voll erwerbsgeminderte Ehepartner:innenIn allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner:innen ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Teil-Arbeitsunfähigkeit und Teil-Krankengeld ab 2028Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtlich länger als 4 Wochen andauern wird, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt künftig eine teilweise Arbeitsunfähigkeit zu 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen. Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber der vereinbarten teilweisen Arbeitsleistung zustimmen und Sie bereits Krankengeld erhalten, bekommen Sie für die geleistete Arbeit weiterhin Ihr Gehalt. Das Krankengeld wird wie üblich aus Ihrem bisherigen Arbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet und dann entsprechend dem Umfang der verbleibenden Arbeitsunfähigkeit anteilig gezahlt. Hautkrebs-Screening: Ab 2028 risikobasiertDas bisherige Hautkrebs-Screening wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) bis Ende 2027 überprüft. Ziel ist es, die Vorsorge künftig stärker auf Personen mit einem erhöhten Hautkrebsrisiko auszurichten. Die konkreten Kriterien werden noch festgelegt. Bis zu einer Entscheidung des G-BA bleibt der bisherige Leistungsanspruch unverändert bestehen.
Pflege-Neuordnungsgesetz Pflegereform 2027 im Überblick - das ist geplant
 
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