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Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen
Häufige Fragen
Ja, Sie brauchen nur die TK-Gesundheitskarte Ihres Kindes in der kinderärztlichen oder zahnärztlichen Praxis vorzulegen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wie zum Beispiel die jeweiligen Altersgrenzen, rechnet die Praxis die Untersuchungen direkt ab.
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In der Regel übernimmt die TK die Kosten für das Neugeborenen-Screening. Ausnahme: Bei stationärer Entbindung eines gesunden Kindes werden die Kosten für das Neugeborenen-Screening über die Krankenhauspauschale der Mutter abgegolten und sind somit von der Krankenversicherung der Mutter zu übernehmen.
Vollständige Antwort
Ja, die TK übernimmt die Kosten für diese Früherkennungsuntersuchungen, die über das gesetzlich festgeschriebene Leistungsangebot hinausgehen. Die TK hat Verträge mit allen Kinder- und Jugendarztpraxen abgeschlossen. Somit kann die Untersuchung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.
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Vom 6. Lebensmonat bis zum 18. Geburtstag können Sie regelmäßige Zahnvorsorge-Untersuchungen wahrnehmen. Neben eingehenden Untersuchungen erhalten Sie entsprechend dem Alter Ihres Kindes Empfehlungen für Zahnpflege und Ernährung. Legen Sie dazu die TK-Gesundheitskarte in der zahnärztlichen Praxis vor.
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Ziel ist es, Krankheiten oder Störungen frühzeitig zu erkennen, die eine normale körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes gefährden. Wenn der Arzt oder die Ärztin einen Verdacht auf eine Krankheit hat oder diese entdeckt, wird eine weiterführende Diagnostik oder Therapie veranlasst.
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Ja, es gibt bestimmte Grenzen. Die Früherkennungsuntersuchungen können Sie für Ihr Kind zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen in Anspruch nehmen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Kind zum Kinderarzt oder zur Kinderärztin gehen sollten.
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Ja, die U-Untersuchung kann innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen nachgeholt werden. Die Tabelle im verlinkten Artikel zeigt Ihnen die Untersuchungszeiträume der U-Untersuchungen sowie die jeweiligen zeitlichen Toleranzgrenzen.
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Die Kinderärztin oder der Kinderarzt untersucht zum Beispiel das Nervensystem, die Sinnesorgane sowie Skelett und Muskulatur. Es wird auch darauf geachtet, ob Entwicklungs- und Verhaltensstörungen vorliegen. Außerdem werden im ersten Lebensjahr Tipps zur Zahnprophylaxe gegeben und eine regelmäßige Impfberatung durchgeführt.
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Ja, die Beratung der Eltern ist Teil der Früherkennungsuntersuchungen. Sie erfahren, was Sie selbst tun können, damit Ihr Kind sich gesund entwickelt. Außerdem bespricht der Arzt oder die Ärztin mögliche Verdachtsdiagnosen aus vorangegangenen Untersuchungen.
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Es gibt ein gelbes Untersuchungsheft, in das der Kinderarzt oder die Kinderärztin die Ergebnisse der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen einträgt. Dieses Heft erhalten Sie nach der Entbindung im Krankenhaus.
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Ja, wenn Ihr Kind älter ist, wird es bei den Untersuchungen mit einbezogen. Der Arzt oder die Ärztin spricht mit Ihrem Kind zum Beispiel über soziale und psychische Aspekte, wie zum Beispiel Schwierigkeiten in der Schule, Ernährungsgewohnheiten oder Medienkonsum. Auch Suchtmittel, Sport und Stress können ein Thema sein.
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In der Regel übernimmt die TK die Kosten für das Neugeborenen-Screening. Ausnahme: Bei stationärer Entbindung eines gesunden Kindes werden die Kosten für das Neugeborenen-Screening über die Krankenhauspauschale der Mutter abgegolten und sind somit von der Krankenversicherung der Mutter zu übernehmen.
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Sie können Sich mit unserem TK-Erinnerungsservice in "Meine TK" kostenlos über die anstehende Untersuchungstermine erinnern lassen. 
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