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Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern
Häufige Fragen zum Ablauf
Bei einem ersten Termin klären Sie mit der Kieferorthopädin oder dem Kieferorthopäden, ob ein Behandlungsbedarf besteht und welche Behandlung angeraten ist.
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Die kieferorthopädische Praxis informiert uns elektronisch über den Kassenwechsel. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
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Teilen Sie uns vorab den Grund des Wechsels sowie den Namen und Adresse der neuen Praxis mit. Schreiben Sie uns dafür eine Mail an ambulant@tk.de .
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Häufige Fragen zu den Kosten
Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin beurteilt anhand von 5 Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Ab dem Schweregrad 3 (KIG 3) zahlen wir die Kosten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die medizinisch notwendige Behandlung. Zusätzliche Leistungen zahlen Sie selbst.
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Sind Sie zu Beginn der Behandlung älter als 18, übernehmen wir die Kosten nur, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen und gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist.
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Werden Zusatzleistungen über die vertraglichen Maßnahmen hinaus gewünscht, muss Sie Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde umfänglich vor Behandlungsbeginn beraten. Entscheiden Sie sich für die Mehrkosten, wird Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde mit Ihnen eine Mehrkostenvereinbarung ausmachen. Sprechen Sie die Praxis offen an, wenn Sie eine mehrkostenfreie Behandlung wünschen.
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Nach dem Ende der Behandlungs- und Stabilisierungsphase bestätigt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der Therapie. Danach reichen Sie uns den Erstattungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen ein.
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