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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Leistungen für Kinder und Jugendliche Kinderschutzimpfungen Übernimmt die TK die Kosten für die Meningokokken-Impfung?
Übernimmt die TK die Kosten für die Meningokokken-Impfung? Ja, wir übernehmen die Kosten für unterschiedliche Meningokokken-Impfungen unter bestimmten Voraussetzungen. Diese rechnet die Ärztin oder der Arzt dann direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte mit uns ab.
Meningokokken-Impfung gegen die Serogruppen A, C, W135 und YDie STIKO empfiehlt seit dem 30.10.2025 für alle älteren Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren die Impfung als Standardimpfung. Nachholimpfungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (d. h. bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag) übernommen werden. Des Weiteren übernehmen wir die Kosten der Impfung für Personen, die ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Meningokokken-Erkrankungen oder für schwere Verläufe haben.Meningokokken-B-ImpfungMit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 18.01.2024 übernehmen wir für diese Impfung die Kosten für Kinder und Säuglinge bis 5 Jahren. Die Impfungen sollten im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erfolgen. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden. Sollten Sie eine Privatrechnung für das ärztliche Impfhonorar und eine Apothekenrechnung für den Impfstoff erhalten, erstatten wir Ihnen anschließend die Kosten.Außerdem tragen wir die Kosten für Personen mit erhöhtem Risiko für Meningokokken-Erkrankungen.Für wen besteht erhöhtes Risiko?Diese Frage kann nur die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt beantworten, weil dafür der individuelle Gesundheitszustand des Patienten zu berücksichtigen ist.
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