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Familienversicherung für Ihr KindWas muss ich tun, damit mein Kind in die Familienversicherung mit aufgenommen wird?
Familienversicherung für Ihr Kind
Es gibt unterschiedliche Wege, einen Antrag zu stellen. Der schnellste Weg ist über "Meine TK".
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Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich (zum Beispiel privat) versichert, können Sie gemeinsame Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichern.
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Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2026 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 565 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro.
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Jedes Jahr prüfen wir, ob mitversicherte Familienmitglieder weiter in der Familienversicherung bleiben können. Zu dieser regelmäßigen Prüfung sind wir gesetzlich verpflichtet. Bei Kindern, die jünger als 18 sind (bis 31.12.2025: jünger als 15) und der andere leibliche Elternteil auch gesetzlich versichert ist, prüfen wir nur alle 3 Jahre. Auch bei Ehe- oder Lebenspartner:innen ab 65 ist die Prüfung nur alle 3 Jahre nötig.
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Ja, bitte informieren Sie uns über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Zum Beispiel, wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert oder wenn sich der Familienstand oder das Einkommen ändert, brauchen wir diese Informationen.
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