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Gibt es im Fall einer Schwangerschaft und Entbindung besondere Regelungen zur Haushaltshilfe? Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen, beteiligen wir uns in begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung. Voraussetzung: Weder Sie noch andere im Haushalt lebende Personen können den Haushalt weiterführen. Die Leistung ist unabhängig davon, ob bereits ein Kind in Ihrem Haushalt lebt oder nicht.
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